Optionsanleihen – eine gute Alternative zu Wandelanleihen Optionsanleihen ähneln in ihrem Wesen stark den Wandelanleihen. Wir erklären Ihnen den Unterschied! Auch bei Optionsanleihen erhält man das Recht auf Bezug von Aktien, genauso wie dies bei Wandelanleihen der Fall ist. Bei Wandelanleihen jedoch befreit sich der Emittent aus seiner Schuld, sobald die Anleihe in Aktien umgewandelt wurde. Und dies ist der Unterschied zu Optionsanleihen. Denn hier bleibt die Schuld bis zum Ende der Laufzeit bestehen, auch wenn das Optionsrecht auf eine Aktie ausgeübt wurde. Welche Vorteile habe ich als Investor?

Der Anleger erhält praktisch eine Anleihe und einen Optionsschein, die jedoch beide völlig unabhängig voneinander zu betrachten sind. Der Investor hat außerdem die Möglichkeit beides getrennt oder auch zusammen an der Börse zu handeln. Wird nur die Anleihe gehandelt, handelt es sich um einen „ex Warrant”. Beim handeln des alleinigen Optionsscheines spricht man von einem „Warrant”.

Wenn beides gehandelt wird, also Anleihe mit Optionsschein, dann bezeichnet man dies als „Cum Warrant”. Nun kann der Anleger selbst entscheiden. Bei hohen Kurswerten, ist es sinnvoll den Optionsschein einzusetzen und somit hohe Renditen zu erzielen. Außerdem hat er die Möglichkeit bei niedrigen Kurswerten den Optionsschein „verfallen“ zu lassen. Damit wird er zwar wertlos, dennoch bleibt die Anleihe im ursprünglichen Zustand bestehen.

Der Investor erhält also den Tilgungssatz plus Zins weiterhin. Trotzdem sollte man als Investor für eine bestimmte Zeit sein Kapital entbehren können. Die Laufzeiten von Optionsanleihen betragen ungefähr 10 bis 12 Jahre. Wem ein gewisses Kapital zur Verfügung steht, das er einsetzen kann, dann bieten Optionsanleihen eine gute Möglichkeit zur Investition. Das Risiko bleibt für den Investor überschaubar bzw. kann er durch den Optionsschein selbst wählen, ob er das Risiko erhöhen möchte.

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