Das Girokonto als Drehscheibe im Zahlungsverkehr
Das Girokonto wird oftmals auch als Drehscheibe im Bereich des Zahlungsverkehrs bezeichnet. Und tatsächlich ist es so, dass das Girokonto eindeutig den Mittelpunkt darstellt, was den gesamten Zahlungsverkehrsbereich angeht. Ohne ein Girokonto ist es heutzutage im Grunde auch gar nicht mehr möglich, Zahlungen zu veranlassen oder Gutschriften zu erhalten. Man kann Rechnungen zwar nach wie vor noch per Bareinzahlung begleichen, aber hier muss der Kunde pro Bareinzahlung mit Gebühren in Höhe von ca. 10 Euro rechnen, was auf Dauer natürlich viel zu teuer ist. Zudem ist es auch kaum möglich, seinen Lohn oder sein Gehalt ohne Verbuchung auf dem Girokonto zu empfangen. Neben den zahlreichen Funktionen, die das Girokonto als solches bieten kann, ist das Konto noch Grundlage für andere Produkte, die man in Zusammenhang mit dem Girokonto nutzen kann. So ist ein Konto zum Beispiel zwingend notwendig, wenn man online Überweisungen vornehmen möchte oder einen Dispokredit nutzen möchte. Auch eine Kreditkarte kann man nur dann bekommen, wenn man ein Girokonto besitzt, weil die Belastungen der Verfügungen über das Konto erfolgen müssen. Immer häufiger kann das Girokonto heute sogar als Geldanlage genutzt werden, weil Banken verstärkt das Girokonto mit einer Tagesgeldfunktion versehen, der Kontoinhaber erhält also für auf dem Konto befindliche Beträge eine Guthabenverzinsung.
Ein kostenloses Girokonto sollte im Detail betrachtet werden
Bis vor einigen Jahren machten die Kontoführungsgebühren beim Girokonto für nicht wenige Kunden noch einen relativ hohen Betrag aus, der in dreimonatiger Abrechnung belastet worden ist. Aufgrund des immer härter gewordenen Preiskampfs zwischen den Banken wird aber schon seit einiger Zeit von manchen Banken ein kostenloses Girokonto angeboten. Jedoch muss sich der Kunde hier genauestens informieren, ob an die Kostenfreiheit Bedingungen geknüpft sind, denn von rund 30 Banken, die ein kostenloses Girokonto anbieten, bieten ca. sechs Banken diese Kostenfreiheit ohne Bedingungen an. Ist dieses der Fall, dann muss der Kunde für die gewöhnlichen Leistungen des Zahlungsverkehrs keine Gebühren mehr zahlen, es entfallen also die so genannten Kontoführungsgebühren. Oftmals ist ein kostenloses Girokonto aber nur unter der Prämisse zu erhalten, dass man entweder ein stetiges Mindestguthaben auf dem Girokonto unterhält, oder es wird ein Gehaltseingang über ebenfalls eine bestimmte Mindestsumme von den Banken gefordert. Sollte die gestellte Bedingung vom Kontoinhaber nicht erfüllt werden, muss dieser die normalen Kontoführungsgebühren zahlen. Zudem muss man beim kostenlosen Girokonto auch auf die weiteren Konditionen wie Höhe der Dispozinsen achten, denn falls diese besonders hoch sind, kann ein kostenloses Girokonto dennoch teuer als ein Girokonto mit Kontoführungsgebühren-Berechnu
ng sein.
Ein Girokonto trotz Schufa eröffnen und nutzen
In der Regel erhält man ein Girokonto zunächst einmal nur dann, wenn sich keine negativen Einträge in der Schufa des Kunden befinden. Es gibt inzwischen jedoch auch dann eine Möglichkeit, dass man das Girokonto nutzen kann, wenn dort doch negative Einträge vorhanden sind oder der Kunde sich schlichtweg weigert, gegenüber der Bank eine Einverständniserklärung zu unterzeichnen, dass diese Daten aus der Schufa abfragen darf. In diesem Fall kann der Kunde zwar ein „ganz normales“ Girokonto mit allen Zahlungsverkehrsfunktionen nutzen, aber das Girokonto kann nur im Haben und nicht im Soll geführt werden, es dürfen demnach keinerlei Überziehungen des Kontos stattfinden. Ein solches Konto wird dann auch als Guthabenkonto bezeichnet. Während die Banken früher die Eröffnung eines Girokontos in der Regel direkt abgelehnt haben, wenn negative Schufa-Merkmale vorhanden waren, so wird heute in diesem Fall ein Guthabenkonto errichtet, weil die Bank dann kein Risiko mehr trägt, dass ein ansonsten eingeräumter Kredit eventuell nicht mehr zurückgezahlt wird bzw. das Konto nicht ausgeglichen werden kann. Mit dem rechtlichen Anspruch auf ein Girokonto ist es in der Regel etwas schwierig, denn im Grunde haben nur die Sparkassen aufgrund ihres öffentlichen Auftrages die Pflicht, ein Girokonto auch trotz negativer Schufa-Merkmale zu eröffnen, alle anderen Banken dürfen den Kontoeröffnungsantrag grundsätzlich auch ablehnen.










