Kreditabsicherung auch seitens des Kreditnehmers sinnvoll
Die Absicherung eines Kredites muss nicht zwangsläufig nur von der Bank als Kreditgeber ausgehen, sondern auch der Kreditnehmer kann etwas dazu beitragen, dass das Ausfallrisiko beim Kredit sinkt. Eine Kreditabsicherung kann allgemein bestehen, beispielsweise in Form einer Risikolebensversicherung, es gibt aber auch spezielle Versicherungen wie eine Restschuld- oder Restkreditversicherung, die sich auf einen ganz speziellen Kredit bezieht. Dabei gibt es zwei Hauptversionen der Absicherung, nämlich auf der einen Seite kann das Todesfallrisiko bzw. die dann entstehenden negativen finanziellen Folgen abgesichert werden, zum anderen gibt es natürlich auch zu Lebzeiten schon Risiken und Ereignisse, die letztendlich dazu führen können, dass der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlen kann. Eine immer öfter gewählte Art der Kreditabsicherung ist zum Beispiel die Restkreditversicherung oder auch die Kreditversicherung, die beide möglichen Risikoklassen in den Schutz integriert, auch wenn diese Versicherung nicht gerade als günstig bezeichnet werden kann. So greift der Versicherungsschutz der Restkreditversicherung sowohl im Todesfall des Versicherten durch Zahlung der Versicherungssumme, mit der dann die Kredit-Restschuld getilgt werden kann, als auch im Falle von Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit des Versicherten. Insofern bietet die Kreditabsicherung natürlich sowohl dem Schuldner (Kunde) als auch dem Gläubiger (Bank) eine erhöhte Sicherheit, dass der Kredit wie geplant und gewünscht zurück gezahlt werden kann.
Kreditsicherung durch Kreditsicherheiten
Wann ein Kreditgeber vom Kreditnehmer eine Sicherheit für das vergebene Darlehen verlangt, bleibt vom Grundsatz her natürlich jedem Kreditgeber selber überlassen. Allerdings gibt es inzwischen gewisse Standards, die alle Banken gemeinsam haben, was das Stellen von Sicherheiten seitens des Kunden und Kreditnehmers angeht. So ist es zum Beispiel nicht üblich, dass man für den Erhalt bzw. die Einräumung eines Dispositionskredites eine Sicherheit stellen muss. Gleiches gilt in der Regel auch bei der Vergabe von Ratenkrediten, falls diese nicht höher als 5.000 Euro sind. Liegen die Darlehenssummen jedoch darüber, so verlangen schon mehr Banken eine Kreditsicherung, also eine Kreditsicherheit vom Kreditnehmer. Bei manchen Darlehen ist es grundsätzlich so, dass man diese ohne Kreditsicherheit gar nicht bekommen kann, beispielsweise bei den Hypothekendarlehen, wo immer fast zwangsläufig eine Grundschuld oder eine Hypothek als Kreditsicherheit fungieren muss. Neben der Grundschuld oder der Alternative Hypothek als so genannte Grundpfandrechte gibt es aber noch weitere Möglichkeiten der Kreditsicherung, die in der Praxis vorkommen. So sind zum Beispiel auch Verpfändungen von Wertpapieren oder Sparguthaben, sowie die Abtretung von Forderungen in den Bereich der Kreditsicherheiten einzuordnen. Gleiches gilt für die Sicherungsübereignung oder die Bürgschaft, die ebenfalls dazu dienen sollen, das Ausfallrisiko bzw. den darauf entstehenden finanziellen Schaden auf Seiten des Kreditgebers zu minimieren.
Gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit absichern
Eines der größten Risiken, welches zum Ausfall des Kredites führen kann ist, dass der Kreditnehmer berufsunfähig wird und der damit verbundene Verlust des Einkommens des Kreditnehmers. Glücklicherweise kann man sich heute jedoch zumindest gegen die negativen Folgen in finanzieller Hinsicht der Berufsunfähigkeit absichern. Eine Absicherung ist hier in Form von zwei verschiedenen Varianten möglich. Auf der einen Seite kann man sich generell gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern, unabhängig von einem eventuell aufgenommenen Darlehen. In diesem Fall schließt man entweder eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung ab oder nutzt diese als Zusatzversicherung im Rahmen einer Kapitallebensversicherung. Im Schadensfall würde man dann eine BUZ-Rente bekommen und könnte aus diesen Einnahmen heraus im Normalfall auch die Kreditraten weiter zahlen, falls man ein Darlehen zu bedienen hat. Etwas spezieller ist die Absicherung der Berufsunfähigkeit im Rahmen einer Kreditversicherung bzw. einer Restkreditversicherung. Tritt in diesem Fall die Berufsunfähigkeit ein, erhält der Kreditnehmer und Versicherte zwar keine lebenslange BUZ-Rente wie bei der reinen Berufsunfähigkeitsversicherung
, aber immerhin zahlt dann im Falle der Berufsunfähigkeit die Versicherung die noch offenen Raten des Kredites weiter.










