
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ersetzt die Kapitalertragssteuer, die bis Ende 2008 in Deutschland gültig war. Eingeführt wurde die neue Abgeltungssteuer zum 1.1.2009 und hat insbesondere auch Auswirkungen auf das Verhalten der Anleger und auch auf die Vermögensberatung, da man bezüglich steuerlich begünstigter Anlagen nun etwas umdenken muss. Aufgrund der Abgeltungssteuer werden nun die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr nach dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert, sondern pauschal zahlt jeder Bürger mit entsprechenden Einnahmen einen Steuersatz von 25 Prozent. Wessen persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, der kann auf eine Antrag hin alternativ auch zu diesem besteuert werden, damit durch die Abgeltungssteuer kein Nachteil entsteht. Eine wichtige Änderung, die die Abgeltungssteuer mit sich bringt ist, dass nun auch alle Spekulationsgewinne voll versteuert werden müssen, die bisher gültige Freigrenze wurde also abgeschafft.