Arbeitnehmer Sparzulage
Es gibt heutzutage einige staatliche Förderungen für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder zum privaten Sparen im Allgemeinen. Auch die Arbeitnehmer Sparzulage gehört zu diesen Förderungen. Man erhält diese Zulage vom Staat als Arbeitnehmer, wenn man Vermögenswirksame Leistungen nutzt, diese also in einen Sparvertrag einfließen lässt. Auf diese Einzahlung kommt dann noch die Arbeitnehmer Sparzulage hinzu, allerdings nur für den Fall, dass das Einkommen des Arbeitnehmers einen jährlichen Betrag von 20.000 Euro nicht überschreitet. Für Verheiratete gilt die Einkommensgrenze von 40.000 Euro. Gefördert werden nicht die gesamten Spareinzahlungen pro Jahr, sondern maximal 400 Euro bei Sparverträgen in Form von Fondssparverträgen, bei Bausparverträgen sind es 470 Euro im Jahr. Auf diese jeweilige Maximalsumme wird dann die Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 20 Prozent (Fonds) bzw. neun Prozent (Bausparen) hinzu gerechnet. Man erhält also maximal 80 Euro im Jahr an Arbeitnehmer-Sparzulage.