Ausgabeaufschlag
Wenn man sich für den Erwerb von Investmentfonds entscheidet, ist dieses fast immer mit Gebühren verbunden. Man unterscheidet die Fonds hinsichtlich der Art der Gebührenberechnung in Classic-Fonds und in Trading-Fonds. Bei den Classic-Fonds wird beim Kauf dann eine einmalige Gebühr in Form eines so genannten Ausgabeaufschlages berechnet. Konkret bedeutet das, auf den Rücknahmepreis des Fondsanteils wird noch ein Aufschlag berechnet, der Ausgabeaufschlag, sodass sich ein höherer Ausgabepreis des Fondsanteils ergibt. Die Höhe des Ausgabeaufschlages ist je nach Fondsgesellschaft und je nach Art des Fonds unterschiedlich. Manche Fonds haben einen Ausgabeaufschlag in Höhe von zwei Prozent, manche von vier Prozent, wobei die maximale Höhe allerdings bei 5,26 Prozent liegt. Für einen Fonds mit Ausgabeaufschlag sollte man sich immer dann entscheiden, wenn man längerfristig in die Fonds investieren möchte, da sich diese einmaligen Gebühren dann auf die Jahre verteilen.