Bankgeheimnis
Eine der wichtigen rechtlichen Grundlagen für das Vertrauensverhältnis, welches stets zwischen dem Kunden und einer Bank bestehen sollte, ist das Bankgeheimnis. Dieses wird in Deutschland sehr streng im Gegensatz zu manchen anderen europäischen Ländern beachtet und beinhaltet zunächst, dass die Bank keine Daten an Dritte weitergeben darf, die den Kunden betreffen. Nur dann, wenn der Kunde ausdrücklich seine Zustimmung erteilt, dass die Bank seine Daten weitergeben darf, dann ist das Kreditinstitut in dieser Hinsicht vom Bankgeheimnis entbunden. In der letzten Zeit ist das Bankgeheimnis allerdings in der Hinsicht etwas gelockert worden, als dass Behörden wie das Finanzamt bei begründetem Verdacht der Steuerhinterziehung oder auch das Sozialamt bei Verdacht auf Erschleichung von Sozialleistungen Einsicht in die Kontobewegungen des Kunden nehmen dürfen. Verletzt ein Angestellter der Bank wissentlich das Bankgeheimnis, hat dieses schwere arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge und der Kunde kann sogar eine Strafanzeige erstatten.