Belegschaftsaktien
Aktien lassen sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden. Die meisten Aktien sind für jeden Anleger ohne weitere Einschränkungen zu erwerben. Es gibt jedoch auch bestimmte Aktien, die nur ein eingeschränkter Personenkreis erwerben kann, dazu zählen auch die Belegschaftsaktien. Wie man schon aus dem Namen ableiten kann, sind diese Aktien ausschließlich für Mitarbeiter der Aktien ausgebenden Aktiengesellschaft gedacht, also für die Belegschaft. Wenn also die Allianz AG Belegschaftsaktien ausgibt, dann haben nur die Mitarbeiter der Allianz das Recht, diese Aktien zu erhalten. Belegschaftsaktien haben in erster Linie den Vorteil, dass diese vom Mitarbeiter zu einem günstigen Preis erworben werden können, der dann unterhalb des aktuellen Börsenkurses der Aktien liegt. Alternativ können Belegschaftsaktien auch eine höhere Dividende als die „normalen“ im Umlauf befindlichen Aktien verbriefen. Im Gegenzug zu diesen Vorrechten muss der Mitarbeiter die Aktien in den meisten Fällen einige Jahre halten und darf sie nicht vor Ablauf der Frist verkaufen.