Einlagensicherung
Die Einlagensicherung ist ein wichtiges Instrument, welches genutzt wird, um die Rückzahlung des Kapitals vom Anleger zu sichern, wenn dieser bestimmte Formen der Geldanlage nutzt. Dabei soll die Einlagensicherung vermeiden, dass im Falle einer Insolvenz des Emittenten das angelegte Kapital des Kunden „verloren“ ist, somit zielt die Einlagensicherung stets auf die Reduzierung des Emittentenrisiko ab. Mittlerweile gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung für alle Länder des Euro-Raums, die eine Absicherung bis zu einer Anlagesumme von 50.000 Euro je Kunde pro Bank vorsieht. Dieser Schutz gilt jedoch nicht für alle Arten von Geldanlagen, sondern nur für Spareinlagen, für einige Sparbriefe, für Einlagen auf Festgeld- oder Tagesgeldkonten und für Guthaben, welches sich auf einem Girokonto befindet. Mittlerweile bekommt der Anleger im Schadensfall maximal 50.000 Euro zurück und zwar ohne einen Eigenanteil tragen zu müssen. Ab Januar 2011 wird die Höhe von 50.000 Euro auf 100.000 Euro ausgeweitet. In Deutschland gibt es neben der gesetzlichen Einlagensicherung zudem noch die Staatsgarantie der Bundesregierung als weitere Sicherheit und es bestehen private Einlagensicherungsfonds der Banken.