
Einlagensicherungsfonds
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung ist es in Deutschland als eines der wenigen Länder überhaupt der Fall, dass die meisten Banken zusätzlich noch an einen privaten Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. Bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind die Einlagen der Kunden auf den entsprechenden Konten ohnehin in unbegrenzter Höhe und nicht nur bis zu 50.000 Euro geschützt, aber auch bei den Großbanken und Privatbanken besteht in der Regel ein deutlich höherer Schutz. Im Normalfall beträgt hier die Einlagensicherungssumme 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der im Schadensfall betroffenen Bank. Hat eine Bank also ein Eigenkapital von beispielsweise 400 Millionen Euro (was bei den Großbanken nicht selten ist), dann wären demnach Einlagen jedes Kunden bis zu einer Summe von 120 Millionen Euro abgesichert durch den jeweiligen Einlagensicherungsfonds.