
Entnahmeplan
Der Entnahmeplan ist vielen Anlegern sicherlich auch unter dem Namen Auszahlungsplan, Auszahlplan oder Rentaplan ein Begriff. Es handelt sich beim Entnahmeplan faktisch um einen umgekehrten Sparplan, denn es werden hier keine Sparraten oder andere Beträge eingezahlt, sondern einem bestehenden Kapital entnommen. In den meisten Fällen wird ein Entnahmeplan in Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge genutzt, indem man die regelmäßigen Auszahlungen aus dem Guthaben als zusätzliche Altersvorsorge und Rentenzahlung verwendet. In der Praxis taucht ein solcher Entnahmeplan oft im Rahmen des Fondssparen auf oder auch im Bereich der Bankprodukte als Rentaplan. Die private Rentenversicherung ist ab Fälligkeit des Vertrages ebenfalls ein Entnahmeplan, weil aus dem Guthaben heraus dann regelmäßige Zahlungen erfolgen. Ein Entnahmeplan kann entweder die Zahlung mit Kapitalverzehr (Aufbrauch des angesparten Guthabens) vorsehen oder auch nur Auszahlung der jährlich anfallenden Zinsen bzw. Erträge.