Forward Darlehen
Das Forward Darlehen fällt neben dem Hypothekendarlehen bzw. dem Annuitätendarlehen und dem endfälligen Darlehen ebenfalls in den großen Bereich der Immobiliendarlehen. Ein Forward Darlehen wird demnach stets im Rahmen einer bestehenden Immobilienfinanzierung genutzt und zwar als so genanntes „Zweitdarlehen“. Das Forward Darlehen ist also keine direkte Alternative zu einem Annuitäten-, Tilgungs- oder endfälligem Darlehen, sondern eine Art von Anschlussfinanzierung, die man nach der Erstfinanzierung mittels einer der drei genannten Darlehensarten durchführen kann. Vom Grundprinzip her handelt es sich bei dem Forward Darlehen im ein Hypothekendarlehen, es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied zum „normalen“ Hypothekendarlehen. Bei diesem liegen nämlich Darlehensabschluss und Auszahlung des Darlehensbetrages, bis auf mitunter einige Monate Differenz, auf der gleichen zeitlichen Ebene. Im Rahmen des Forward Darlehens ist es jedoch so, dass zwischen der Darlehensvereinbarung und der effektiven Auszahlung der vereinbarten Darlehenssumme nicht selten 1-3 Jahre liegen. Die Intention für den Kreditnehmer, ein Forward Darlehen zu nutzen ist, dass man sich die derzeitig gültigen Zinssätze im Bereich Hypothekendarlehen sichern möchte, weil man davon ausgeht, dass die Zinsen bei Fälligkeit der jetzigen Darlehensvereinbarung höher sind und man daher mehr zahlen müsste. Diesen möglichen Zinsvorteil durch das Forward Darlehen erhält man nur gegen einen Zinsaufschlag von rund 0,40 Prozent pro Jahr.