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Für viele Anleger ist es wichtig, eine professionelle Vermögensberatung in Anspruch nehmen zu können. Dabei wird in der Praxis seitens des Anbieters häufig zwischen einer Vermögensverwaltung und einer Vermögensberatung unterschieden, viele Banken und sonstige Finanzunternehmen bieten natürlich auch beide Strukturen an. Während bei der Vermögensberatung eher die Beratung des Anlegers im Vordergrund steht, wird bei der Vermögensverwaltung aktiv mit dem Kapital des Kunden gewirtschaftet.

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Kreditkarten - welche ist die Richtige?

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Eine moderne Kreditkarte bietet nicht nur Zahlungskomfort, sondern ist auch flexibel und sicher. In unserem exklusiven Bericht haben wir die Kreditekarte genauer geprüft.

Die Leistungen der Kreditkarte

Die Leistungen der Kreditkarte



Eine Kreditkarte wird heute nicht mehr nur für den Zahlungsverkehr genutzt, sondern je nach Art der Kredite kann der Karteninhaber noch deutlich mehr Leistungen in Anspruch nehmen. Zunächst ist es natürlich die grundlegende Funktion einer jeden Kreditkarte, dass man damit sowohl im Inland als auch im Ausland bargeldlos zahlen kann. Falls man doch einmal Bargeld haben muss, ist selbstverständlich auch das Besorgen von Bargeld mittels der Kreditkarte kein Problem. Dieses kann entweder an weltweit rund 1,2 Millionen Geldautomaten erfolgen, die für Kreditkartenverfügungen autorisiert sind, oder auch am Schalter einer Bank, denn auch hier kann man mittels der Kreditkarte Bargeld bekommen. Das Bezahlen mittels der Kreditkarte im Internet ist inzwischen für nicht wenige Kunden sogar der Hauptgrund, warum eine Kreditkarte beantragt wird.

Sicherheit und Flexibilität
Sicherheit und Flexibilität werden heutzutage von einer guten Karte erwartet

Einige Leistungen sind nicht bei allen Kreditkarten abrufbar, sondern oftmals nur bei den so genannten Premium Kreditkarten oder bei bestimmten Varianten. Zu nennen sind hier in erster Linie mögliche Versicherungen, die man automatisch mit Nutzung der Kreditkarte im Schadensfall in Anspruch nehmen kann. Übliche Versicherungsarten sind hier zum Beispiel die Auslandskrankenversicherung, der Auslandsschutzbrief oder die Reisegepäck- und Verkehrsmittelunfallversicherung. Neben Versicherungen beinhalten manche Kreditkarten auch bestimmte Premium- oder VIP-Services, wie eine rund um die Uhr Betreuung des Karteninhaber per Service-Hotline, Zugang zu VIP-Bereichen im Flughafen oder auf Veranstaltungen, sowie Rabatte bei verschiedenen Anbietern, zum Beispiel von Autovermietungen.

Die Sicherheit von Kreditkarten

Die Sicherheit von Kreditkarten



Während viele Menschen die Vorteile von Kreditkarten bedenkenlos in Anspruch nehmen, machen sich auf der anderen Seite natürlich auch Kunden einige Sorgen über die Sicherheit von Kreditkarten und was bei einer missbräuchlichen Verfügung passiert. Vom Grundsatz her ist eine Kreditkarte natürlich schon deshalb sicherer als Bargeld, weil Bargeld bei Diebstahl verloren ist und nicht ersetzt werden kann, während es beim Diebstahl der Kreditkarte so ist, dass der Dieb noch weitere „Hürden“ überwinden muss, um eine missbräuchliche Verfügung vornehmen zu können. Im Rahmen des bargeldlosen Zahlens und beim Bargeld verfügen mit der Kreditkarte gibt es zwei mögliche Systeme, wie solche Verfügungen überhaupt stattfinden können. Eine Verfügung am Geldautomaten ist ausschließlich mit Hilfe der Karte und der zugehörigen Geheimzahl (PIN) möglich. Besitzt der „Täter“ diese PIN nicht, ist nach heutigem Kenntnisstand eine Verfügung nicht möglich.

Etwas anders sieht es beim bargeldlosen Zahlen aus. Hier wird nicht immer eine PIN gefordert, sondern man kann auch eine Verfügung und Zahlung mittels Unterschrift auf dem Kreditkartenbeleg veranlassen. Eine Unterschrift zu fälschen ist zwar nicht besonders schwer, jedoch trägt hier derjenige das Risiko, der den Zahlungsbeleg so akzeptiert und sich keinen Ausweise zur Legitimation vorzeigen lässt, also keinesfalls der Karteninhaber. Im Zweifelsfalle kann stets ein Graphologe beweisen, dass die Unterschrift auf dem Kreditkartenbeleg nicht vom Karteninhaber stammt. Generell ist es bei Verlust der Kreditkarte so, dass der Inhaber in der Regel nur bis zu einem Betrag von maximal 100 Euro haftet, wenn vor Sperrung der Kreditkarte eine missbräuchliche Verfügung stattfinden. Nach der erfolgten Sperre kann dem Karteninhaber gar kein finanzieller Schaden mehr entstehen.


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